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GEMEINDE ALBERNDORF IM PULKAUTAL

DETAILPLANUNGEN

Nach Diskussion des Maßnahmenkonzeptes mit den Gemeindevertretern ist vorgesehen, die Bürger über das Vorhaben zu informieren und gemeinsam mit den betroffenen Grundeigentümern den genauen Trassenverlauf und die Grundaufbringung für die Maßnahmen abzustimmen.

Der Blick über den "Tellerrand" hinaus auf die Ober- und Unterliegergemeinden und das Zusammenspiel der einzelnen Gemeindeprojekte soll dabei nicht verloren gehen.

Durch die Einbindung der betroffenen Bevölkerung in die Planungsarbeiten kommt es vor allem am Beginn in der Phase der genauen Trassenfestlegung zu laufenden Anpassungen der Planunterlagen. Weshalb die hier dargestellten Planausschnitte keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität stellen. Die Unterlagen werden im Laufe der Planungen regelmäßig aktualisiert.

Im Folgenden werden die Detailplanungen und ihre Fortschritte für die einzelnen Katastralgemeinden bzw. Projektabschnitte dargestellt. Sie finden hier einen Überblick über die geplanten Maßnahmen, sowie deren Weiterentwicklung mit fortschreitender Planungsarbeit. Die Beschreibungen erfolgen chronologisch.

Startbesprechung mit den Gemeindevertretern und Konkretisierung der Maßnahmen

Nach einer ersten Startbesprechung am 31. Jänner 2013 wurden die benötigten Grundlagendaten (Einbauteninformationen, Vermessungsgrundlagen, Grundeigentumsverhältnisse, etc.) ausgehoben und der Vorschlag zum Maßnahmenkonzept aus der Generellen Studie Pulkau konkretisiert.

Es wurde festgelegt, dass derzeit nur Detailplanungen für die Maßnahmen im südlichen Pulkau-Vorland durchgeführt werden. Alle Angaben zu Lage und Höhe der einzelnen Maßnahmenabschnitte stellen eine Momentaufnahme dar, die auf den Daten der Generellen Studie beruht. Es wurde zu diesem Zeitpunkt noch keine Detailvermessung der zu untersuchenden Abschnitte durchgeführt.

Nach der Startbesprechung sind folgende Maßnahmen und Ausführungsformen für die Gemeinde Alberndorf vorgesehen:

Entlang des Grabens am flussauf gelegenen Ortsbeginn von Alberndorf soll zwischen der Bahntrasse und der Figlgasse auf einer Länge von 180 m mit einer mittleren Höhe (inkl. 50 cm Freibord) von 0,60 m errichtet werden, der zwischen der Figlgasse und der Herrengasse in eine Mauer mit einer Länge von 140 m und einer mittleren Höhe (inkl. 30 cm Freibord) von ca. 0,60 m übergeführt werden soll.

Am bachseitigen Ende des Siedlungsbereiches soll wieder ein Damm ausgeführt werden. Dieser verläuft entlang des Grabens bis zum Steg über die Pulkau und daran anschließend entlang der Pulkau bis zum Gasthaus Petz. Die Länge beträgt ca. 380 m mit einer mittleren Höhe von 1,10 m (inkl. 0,50 m Freibord).
Nach der Landesstraßenbrücke bis zum untersten Steg in Alberndorf ist die Errichtung einer Mauer mit einer Länge von ca. 500 m und einer mittleren Höhe von ca. 0,80 m (inkl. 30 cm Freibord) vorgesehen.

Die genaue Ausführungsvariante des Hochwasserschutzes im Abschnitt zwischen Steg und Kläranlage auf einer Länge von 250 m bleibt noch offen (möglich ist ein Damm, eine Mauer oder eine Kombination). Im Anschluss an die Kläranlage soll der Hochwasserschutz entlang des Weges bis zur Hauptstraße und dann entlang dieser bis zur Bundesstraße B45 geführt werden. Diese Damm/Weg-Kombination hat eine Länge von ca. 230 m und eine mittlere Höhe von ca. 0,90 m (inkl. 50 cm Freibord).

Südlich der Bundesstraße B45 ist geplant, den bestehenden Grenzweg zur Katastralgemeinde Untermarkersdorf aufzuhöhen bzw. entlang des bestehenden Weges auf Alberndorfer Seite einen Damm zur errichten. Dieser dient dazu, Wasser aus dem bestehenden Retentionsraum zwischen Alberndorf und Untermarkersdorf an einem Zurückströmen nach Alberndorf zu hindern. Der Damm/Weg hat eine Länge von ca. 310 m und eine mittlere Höhe von ca. 0,90 m (inkl. 0,30 m Freibord).

Stand: April 2013

Erstinformation der betroffenen Grundeigentümer

Die Erstinformation der betroffenen Grundeigentümer, Anrainer und Pächter fand am 29. April 2013 im Gemeindestadl in Alberndorf statt.

Ziel war es einen Überblick über die Ergebnisse der Generellen Studie zu geben und das daraus abgeleitete Maßnahmenkonzept vorzustellen.

Nach einer Vorstellung des Projekts durch Hr. wHR DI Rubey vom Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserbau und Hr. DI Albert Schwingshandl, Geschäftsführer des Büro riocom werden einige unklare Punkte mit den Anwesenden diskutiert.

Die genaue Ausführung der Schutzmaßnahmen wird lange besprochen. Prinzipiell gibt es mehrere Möglichkeiten zur Dammgestaltung:

  • die Herstellung von befahrbaren Dämmen mit landseitiger Böschungsfußentwässerung
  • die Herstellung nicht befahrbarer Dämme mit landseitigem Begleitweg
  • die Herstellung von befahrbaren Dämmen mit flacher Vorschüttung, so dass die Böschung bewirtschaftbar für Landwirtschaft bleibt

Bei der Ausführung der Maßnahmen wird darauf geachtet, dass alle bestehenden Zufahrten erhalten bleiben. Die bestehenden Stege in Alberndorf über die Pulkau bzw. den Zubringergraben sollen erhalten bleiben.

Zum Verlauf der Weganhöhung des Grenzweges wird vereinbart, dass eine Verlegung der Maßnahme auf Alberndorfer Gebiet angestrebt werden soll.

Im Bereich der Kläranlage wurden bereits Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Pulkauufers durchgeführt. Um eine ausreichende Sicherheitshöhe zu schaffen wird vereinbart die Uferborde der Pulkau zu vermessen, um aktuelle Höhenlagen zu bekommen.

Ein weiteres Thema ist die Hinterlandentwässerung, die im Zuge der Detailplanungen bearbeitet wird.

Im Zuge der Diskussion kommt die Sprache auf eine mögliche Retentionsfläche flussauf von Alberndorf. Es soll im Bereich von Zellerndorf ein großes Rückhaltebecken errichtet werden. Ein möglicher Standort für ein Rückhaltebecken zwischen Haugsdorf und Alberndorf wurde in der Generellen Studie untersucht. Diese Untersuchung hat ergeben, dass ohne einen Rückstau in den Siedlungsbereich von Haugsdorf zu verursachen kein wirtschaftlich sinnvoller Standort gefunden wurde.

Zum Abschluss der Veranstaltung bekennen sich die Anwesenden dazu, dem Projekt "Hochwasserschutz Alberndorf Süd" positiv gegenüberzustehen. Es wird vereinbart eine Begehung mit den Eigentümern vor Ort durchzuführen und die Ausgestaltungsform der Schutzmaßnahmen mit den Eigentümern/Pächtern/Anrainern zu besprechen. Die Grundablöse soll nach Richtwerten der Landeslandwirtschaftskammer erfolgen.

Fotos der Veranstaltung finden Sie hier.

Abschnittsweise Begehung mit den betroffenen Grundeigentümern

Die abschnittsweise Begehung der zukünftigen Dammtrasse mit den Grundeigentümern fand am 6. August 2013 statt.

Die Gemeinde Alberndorf hält zu Beginn der Begehung fest, dass nach einem Starkregenereignis im Juni 2013 der Abschnitt West südlich der Bahn bis zur Bundesstraße verlängert werden soll.

Beim Abschnitt West entlang des Weges zwischen der Figl- und der Herrengasse soll eine Mauer ausgeführt werden. Sollte sich im Zuge der Planungen ergeben, dass die bestehende Brücke zu niedrig ist und gehoben werden muss, so ist die Gemeinde auch mit der Ausführung einer Weganhebung einverstanden. Anschließend an die Brücke wird bis zum Ende des Gartens eine Hochwasserschutzmauer an den Gartenzaun gesetzt werden, so dass zwischen Graben-Böschungskante und zukünftiger Mauer ein Weg bestehen bleibt. Am Ende des Gartens wird die Mauer in einen Damm übergehen.

Nach dem Hochwasser 2010 wurde ab dem Steg über die Pulkau in Richtung Osten ein provisorischer Damm errichtet, der vermessen werden soll. Zwischen Steg und Brücke zur Kellergasse werden in Abstimmung mit den anwesenden Eigentümern zwei Varianten für die Grobplanung vorgesehen: Entweder ein Damm, der auf beiden Seiten mit einer Neigung von 1:2 geböscht wird und soweit möglich auf öffentlichem Grund errichtet wird oder ein Damm, der landseitig mit einer Neigung von 1:5 ausgeführt wird. Bei der zweiten Variante wird die Pflege der landseitigen Böschung von den Anrainern übernommen.

Im Abschnitt Mitte einigt man sich bei der Begehung auf die Ausführung einer Mauer zwischen der Feuerwehr und dem Ende des befestigten Weges. Die Einbindung der Brücken wird im Zuge der weiteren Planungen festgelegt.

Zwischen dem Ende des befestigten Weges und der Kläranlage befinden sich die Grundstücke entlang der Pulkau in Privatbesitz mit einem Dienstbarkeitsrecht für den Wasserverband Pulkau. Diese Dienstbarkeit wird von den Eigentümern auch weiterhin eingeräumt. Auch hier sollen zwei Varianten ausgearbeitet werden. Variante 1 ist die Erhöhung des Uferbordes (Dammvariante) bis zum bestehenden Dammrelikt an den Gartengrenzen. Variante zwei ist die Weiterführung der Mauer mit einem landseitigen Begleitweg (weiterhin in Privatbesitz) bis zur Kläranlage. Bei der Kläranlage wird eine Weganhebung vorgesehen. Die Zufahrt zur Kläranlage wird durch eine Rampe sichergestellt.

Der östlichste Teil der Hochwasserschutzmaßnahmen des Abschnitts Mitte sah die Errichtung eines Dammes auf der Untermarkersdorfer Seite des Weges zur Kläranlage vor. Dieser Verlauf wurde nicht von allen Eigentümern befürwortet. Die Gemeinde arbeitet derzeit an der Klärung des Verlaufs und die Einbindung in die Bundesstraße B46.

Im Abschnitt Ost war die Errichtung eines Dammes auf der Alberndorfer Seite des Grenzweges vorgesehen. Die betroffenen Grundeigentümer stimmen dem Verlauf nicht zu. Die Gemeinde arbeitet derzeit an der Klärung des Dammverlaufs.

Bei den Gesprächen mit den anwesenden Eigentümern und Anrainern wurde festgehalten, dass die Hinterlandentwässerung über zu errichtende Pumpwerke erfolgen soll.

Die Darstellung der unterschiedlichen Varianten finden Sie hier, Fotos der Begehung sind unter dem Menüpunkt Galerie zu sehen.

Vermessungsarbeiten für die Detailplanungen

Nachdem der Großteil der Zustimmungserklärungen der Eigentümer und Anrainer zum Hochwasserschutz in Alberndorf vorgelegen sind, wurden im August und September 2013 Vermessungsarbeiten entlang der Trasse der Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt.

Nach Abschluss der Vermessungsarbeiten wird mit den Detailplanungsarbeiten begonnen und die ersten Ergebnisse in einer Bürgerinformationsveranstaltung wieder vorgestellt werden. Fotos der Vermessungsarbeiten sind hier online gestellt.

Die Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern haben begonnen.