Zur Startseite
Notfallplaene Pulkautal Generelle Studie zum Hochwasserschutz Pulkau Allgemeine Informationen Infos zu Detailprojekten Links und Downloads Kontakt und Impressum

MARKTGEMEINDE HADRES

DETAILPLANUNGEN

» Detailinfos zu den Katastralgemeinden Hadres und Untermarkersdorf
» Detailinfos zur Katastralgemeinde Obritz

Nach Diskussion des Maßnahmenkonzeptes mit den Gemeindevertretern ist vorgesehen, die Bürger über das Vorhaben zu informieren und gemeinsam mit den betroffenen Grundeigentümern den genauen Trassenverlauf und die Grundaufbringung für die Maßnahmen abzustimmen.

Der Blick über den "Tellerrand" hinaus auf die Ober- und Unterliegergemeinden und das Zusammenspiel der einzelnen Gemeindeprojekte soll dabei nicht verloren gehen.

Durch die Einbindung der betroffenen Bevölkerung in die Planungsarbeiten kommt es vor allem am Beginn in der Phase der genauen Trassenfestlegung zu laufenden Anpassungen der Planunterlagen - weshalb die hier dargestellten Planausschnitte keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität stellen. Die Unterlagen werden im Laufe der Planungen regelmäßig aktualisiert.

Im Folgenden werden die Detailplanungen und ihre Fortschritte für die einzelnen Katastralgemeinden bzw. Projektabschnitte dargestellt. Sie finden hier einen Überblick über die geplanten Maßnahmen, sowie deren Weiterentwicklung mit fortschreitender Planungsarbeit. Die Beschreibungen erfolgen chronologisch.

KATASTRALGEMEINDEN HADRES UND UNTERMARKERSDORF

Startbesprechung mit den Gemeindevertretern und Konkretisierung der Maßnahmen

Nach einer ersten Startbesprechung am 3. Jänner 2013 wurden die benötigten Grundlagendaten (Einbauteninformationen, Vermessungsgrundlagen, Grundeigentumsverhältnisse, etc.) ausgehoben und der Vorschlag zum Maßnahmenkonzept aus der Generellen Studie Pulkau konkretisiert.

Eine weitere Abstimmung fand mit den Vertretern der Gemeinde am 27. März 2013 statt.

Alle Angaben zu Lage und Höhe der einzelnen Maßnahmenabschnitte stellen eine Momentaufnahme dar, die auf den Daten der Generellen Studie beruht. Es wurde zu diesem Zeitpunkt noch keine Detailvermessung der zu untersuchenden Abschnitte durchgeführt.

Aktuell sind folgende Maßnahmen und Ausführungsformen für die Katastralgemeinden Hadres und Untermarkersdorf vorgesehen:

Der Schutz des Siedlungsgebietes in den zwei Katastralgemeinden kann auf Grund der Geländeverhältnisse nur in Kombination sinnvoll erfolgen. Das Wasser, das aus der Pulkau zwischen Alberndorf und Untermarkersdorf rechtsufrig austritt soll vor dem bewohnten Gebiet von Untermarkersdorf zwischen der B45 und der Bahntrasse zurückgehalten werden und über einen bestehenden Graben nach Abklingen der Hochwasserwelle wieder in die Pulkau zurückgeleitet werden.

Dieser Rückhalt erfolgt durch die Errichtung eines Dammes (Abschnitt Untermarkersdorf West) zwischen der Pulkau und der Bahntrasse, wobei die B45 gequert werden muss. Wie die Querung im Detail aussehen wird, soll im Zuge der Detailplanungen dargestellt werden. Der Damm verläuft am westlichen Ende des Siedlungsgebietes, quert die Bundesstraße und folgt dann der Grenze der Baulandwidmung. Er soll hinter den Stadeln bis zum FF-Haus geführt werden und dann dem Verlauf der Straße bis zur Bahn in Richtung Süden folgen. Entlang der Bahn ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine kleinere Weganhebung geplant. Die mittlere Dammhöhe beträgt südlich der Bundesstraße lt. den derzeit verfügbaren Geländehöhen ca. 1,30 m ohne Freibord und nördlich der Bundesstraße ca. 0,70 m ohne Freibord.

Entlang der Pulkau soll am rechten Ufer zwischen dem westlichen Ende des Siedlungsgebietes und der Brücke zur Kellergasse eine Hochwasserschutzmauer (Abschnitt Untermarkersdorf Mitte) mit einer mittleren Höhe von ca. 0,70 m ohne Freibord auf Grund der derzeit vorhandenen Geländedaten errichtet werden.

Im Anschluss an die Brücke zur Kellergasse soll linksufrig ein Hochwasserschutzdamm mit einer Höhe von im Mittel ca. 0,20 m ohne Freibord lt. derzeitigen Geländedaten errichtet werden. Zwischen Untermarkersdorf und Hadres ist rechtsufrig die Errichtung eines Hochwasserschutzes entlang eines Weges zwischen der Brücke zur Kellergasse und der KG-Grenze zu Hadres mit einer mittleren Höhe von ca. 1,30 m ohne Freibord lt. derzeitigen Geländedaten vorgesehen.

Dieser Hochwasserschutz soll beim rechtsufrigen Graben an der KG-Grenze in einen Damm auf der Seite der Katastralgemeinde Hadres anschließen und soll ein Absperrbauwerk für den Graben auf Höhe der Bundesstraße errichtet werden. Der Graben selbst wird an seinem rechten Ufer mit einem Damm (mittlere Höhe ca. 0,90 m ohne Freibord lt. den derzeit verfügbaren Geländedaten) versehen, der bis zur Pulkau reicht und dann an deren rechten Ufer entlang in Richtung Gemeindeamt-Brücke gezogen werden soll.

Stand: Oktober 2013

Erstinformation der betroffenen Grundeigentümer

Die Erstinformation der betroffenen Grundeigentümer, Anrainer und Pächter fand für die KG Hadres am 16.4.2013 im Gasthof Hochmayer bzw. am 24.4.2013 im Gasthaus Pulkautal für die KG Untermarkersdorf statt.

Ziel war es, einen Überblick über die Ergebnisse der Generellen Studie zu geben und das daraus abgeleitete Maßnahmenkonzept vorzustellen.

Nach einer Vorstellung des Projekts durch Hr. wHR DI Rubey vom Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserbau und Fr. DI Nina Zahnt vom Büro riocom werden einige unklare Punkte mit den Anwesenden diskutiert.

Es wird hervorgehoben, dass es durch die Umsetzung der Maßnahmen zum Hochwasserschutz linksufrig zur Aktivierung eines weiteren Retentionsraums zwischen Untermarkersdorf und Hadres kommt. Ansonst bleibt die Überflutungssituation im Talraum der Pulkau ähnlich den bisher auftretenden hunderjährlichen Hochwässern an der Pulkau.

Die genaue Ausführung der Schutzmaßnahmen wird lange besprochen. Prinzipiell gibt es mehrere Möglichkeiten zur Dammgestaltung:

  • die Herstellung von befahrbaren Dämmen mit landseitiger Böschungsfußentwässerung
  • die Herstellung nicht befahrbarer Dämme mit landseitigem Begleitweg
  • die Herstellung von befahrbaren Dämmen mit flacher Vorschüttung, so dass die Böschung bewirtschaftbar für Landwirtschaft bleibt

Ein weiteres Thema ist die Hinterlandentwässerung, die im Zuge der Detailplanungen bearbeitet wird.

Zur Restrisikobetrachtung wünschen sich die Anwesenden eine Untersuchung bezüglich einer Entlastung ins nördliche Pulkauvorland flussab von Hadres bei Hochwässern, die ein HQ100 überschreiten.

Zum Abschluss der Veranstaltung bekennen sich die Anwesenden, dem Projekt "Hochwasserschutz in der KG Hadres" positiv gegenüberzustehen. Es wird vereinbart, eine Begehung mit den Eigentümern vor Ort durchzuführen und die Ausgestaltungsform der Schutzmaßnahmen mit den Eigentümern/Pächtern/Anrainern zu besprechen.

In der KG Untermarkersdorf wird nach der Projektvorstellung neben der Ausführungsmöglichkeiten der Schutzmaßnahmen und dem Thema der Hinterlandentwässerung besprochen, dass die Gebäude im Grünland zwischen Alberndorf und Untermarkersdorf (vor allem die bestehenden Holzgebäude) bei der Detailplanung - soweit möglich - in Form von Objektschutzmaßnahmen behandelt werden sollen.

Die Anwesenden wünschen sich die Errichtung eines Gehweges entlang der Straße zwischen FF-Haus und Bahn. Der Damm soll daher jedenfalls befahr- bzw. begehbar ausgeführt werden.

Die Lage des Damms "Damm West" zwischen Pulkau und B45 soll näher an die Siedlungsgrenze gerückt werden.

Hier finden Sie Fotos der Veranstaltung

Abschnittsweise Begehung mit den betroffenen Grundeigentümern

Die abschnittsweise Begehung der zukünftigen Dammtrasse mit den Grundeigentümern fand am 7. August 2013 statt.

Die Begehung beginnt beim Abschnitt Hadres West an der Grenze zur KG Untermarkersdorf. In einer emotionalen Diskussion wird die Möglichkeit eines Ausbaus der Pulkau erörtert.
Die Pulkau müsste auf mindestens den 2,5fachen Querschnitt ausgebaut werden, um die Wassermassen eines hunderjährlichen Hochwassers schadlos abführen zu können. Dieser Ausbau ist sowohl wegen der Topographie, als auch dem bestehenden Siedlungsraum und der geltenden gesetzlichen Vorschriften nicht zielführend.
Die Anrainer wünschen die Untersuchung einer Abänderung der Schutzmaßnahmen hin zur Planung eines Umgehungsgerinnes südlich der Bahntrasse. Diese Variante ist topographisch (südlich der Bahn steigt das Gelände an) und wirtschaftlich (Baukosten, Bahnquerungen, etc.) nicht realistisch.

Die Anrainer im Abschnitt West sprechen sich gegen den geplanten Verlauf der Schutzmaßnahmen in der KG Untermarkersdorf aus. Es werden folgende Varianten vorgeschlagen:

  • Abschnitt Untermarksdorf Mitte wird so verlegt, dass die Obstkulturen weitgehend geschützt werden.
  • Abschnitt Hadres West wird so verlegt, dass der Damm am linken Ufer des Grenzgrabens errichtet und der Graben an der Pulkau verschlossen wird. Ob auch rechtsufrig ein Schutz errichtet werden soll blieb offen.

Die betroffenen Anrainer denken über die möglichen Varianten nach. Eine Einigung blieb offen.

Die Eigentümer und Anrainer im Abschnitt Hadres Ost stimmen den Maßnahmen grundsätzlich zu. Offen bleibt die genaue Dammführung zwischen Pulkau und Tankstelle. Die Gemeinde befindet sich derzeit in Gesprächen zur Grundbeistellung in diesem Bereich.

Im Abschnitt Süd-Ost bleibt nach der Begehung offen, ob eine Mauer entlang der Parkplätze des Supermarktes oder ein Damm auf der angrenzenden Liegenschaft errichtet werden soll. Die Gemeinde befindet sich derzeit in Gesprächen zur Grundbeistellung mit den betroffenen Eigentümern.

Eine neuerliche Darstellung der geplanten Maßnahmen in Form eines Lageplanes wird hier zur Ansicht gestellt, sobald die Verhandlungen der Gemeinde mit den Eigentümern abgeschlossen sind.

Hier finden Sie einige Bilder der Pulkau aus der KG Hadres und der KG Untermarkersdorf.

Die Abschnittsweise Begehung in der KG Untermarkersdorf hat noch nicht stattgefunden.


 

KATASTRALGEMEINDE OBRITZ

Startbesprechung mit den Gemeindevertretern und Konkretisierung der Maßnahmen

Nach einer ersten Startbesprechung am 3. Jänner 2013 wurden die benötigten Grundlagendaten (Einbauteninformationen, Vermessungsgrundlagen, Grundeigentumsverhältnisse, etc.) ausgehoben und der Vorschlag zum Maßnahmenkonzept aus der Generellen Studie Pulkau konkretisiert.

Eine weitere Abstimmung fand mit den Vertretern der Gemeinde am 27. März 2013 statt.

Alle Angaben zu Lage und Höhe der einzelnen Maßnahmenabschnitte stellen eine Momentaufnahme dar, die auf den Daten der Generellen Studie beruht. Es wurde zu diesem Zeitpunkt noch keine Detailvermessung der zu untersuchenden Abschnitte durchgeführt.

Aktuell sind folgende Maßnahmen und Ausführungsformen für die Katastralgemeinde Obritz vorgesehen:

Am westlichen Ortsende soll der bestehende Weg auf einer Länge von 300 m um ca. 0,50 m (ohne Freibord) angehoben werden.

Daran anschließend wird am rechten Pulkauufer zwischen dem bestehenden Steg und der Landesstraßenbrücke ein Hochwasserschutzdamm (bzw. im Nahbereich der Brücke eine Mauer) mit einer mittleren Höhe von ca. 0,15 m (ohne Freibord) vorgesehen.
Östlich der Landesstraßenbrücke wird am rechten Ufer ein Damm mit einer mittleren Höhe von ca. 0,15 m (teilweise kombiniert mit einer Mauer) geplant.

Diese prinzipielle Festlegung der Maßnahmen erfolgte im Zuge von Besprechungen mit der Gemeinde. Die genaue Ausführung wurde bzw. wird mit den betroffenen Eigentümern und Anrainern abgestimmt. Hier finden Sie den zugehörigen Lageplan der Maßnahmen mit Stand vom April 2013.

In Summe ist die Errichtung von Schutzmaßnahmen mit einer Gesamtlänge von 1.170 m geplant. Hierdurch sollen 225 Gebäude vor Hochwasser geschützt werden.

Stand: April 2013

Erstinformation der betroffenen Grundeigentümer

Die Erstinformation der betroffenen Grundeigentümer, Anrainer und Pächter fand am 16.4.2013 im Sportlerstüberl in Obritz statt.

Ziel war es, einen Überblick über die Ergebnisse der Generellen Studie zu geben und das daraus abgeleitete Maßnahmenkonzept vorzustellen.

Nach einer Vorstellung des Projekts durch Hr. wHR DI Rubey vom Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserbau und Fr. DI Nina Zahnt vom Büro riocom werden einige unklare Punkte mit den Anwesenden diskutiert.

Es geht hier vor allem um den Retentionsraum östlich von Obritz in den Bereichen der aktivierten Au südlich von Seefeld-Kadolz. Es wird erklärt, wie natürlicher Rückhalt in der Fläche wirkt. Durch die Dämpfung und zeitliche Verschiebung der Abflusswelle kommt es zu den augenscheinlich "unterschiedlichen" Messungen der Spitzenabflüsse bei Hochwasser zwischen dem Pegel Haugsdorf und dem Pegel Zwingendorf. Es wird betont, dass Rückhalt als zentrales Element im Hochwasserschutz gesehen wird.

Die genaue Ausführung der Schutzmaßnahmen wird lange besprochen. Prinzipiell gibt es mehrere Möglichkeiten zur Dammgestaltung:

  • die Herstellung von befahrbaren Dämmen mit landseitiger Böschungsfußentwässerung
  • die Herstellung nicht befahrbarer Dämme mit landseitigem Begleitweg
  • die Herstellung von befahrbaren Dämmen mit flacher Vorschüttung, so dass die Böschung bewirtschaftbar für Landwirtschaft bleibt

Ein weiteres Thema ist die Hinterlandentwässerung, die im Zuge der Detailplanungen bearbeitet wird.

Von den Anwesenden wird mehrmals betont, dass im Zuge der Detailplanungen die bestehenden Brücken und Stege so umzugestalten sind, dass sie kein Abflusshindernis mehr darstellen.

Als mögliches Entlastungsgerinne für die Pulkau wird von einem Anrainer der ehemalige Entwässerungsgraben, der Richtung Zwingendorf fließt genannt. Es soll eine Variante untersucht werden, in der dieser Graben reaktiviert wird.

Zum Abschluss der Veranstaltung bekennen sich die Anwesenden dazu, dem Projekt "Hochwasserschutz in der KG Obritz" positiv gegenüberzustehen. Es wird vereinbart, eine Begehung mit den Eigentümern vor Ort durchzuführen und die Ausgestaltungsform der Schutzmaßnahmen mit den Eigentümern/Pächtern/Anrainern zu besprechen.

Abschnittsweise Begehung mit den betroffenen Grundeigentümern

Am 24. Mai 2013 fand die Abschnittsweise Begehung mit den betroffenen Anrainern und Grundeigentümern in Obritz statt. Es wurde besprochen, welche Ausführungsarten der Schutzmaßnahmen für die einzelnen Anrainer in Frage komme und der Lageplan der Maßnahmen entsprechend angepasst:

Im Abschnitt Ost wurde festgelegt, dass der zu errichtende Damm jedenfalls begehbar ausgeführt werden soll. Ob die Krone auch befahrbar bzw. teilweise befahrbar ausgeführt wird bleibt offen. Ebenso wird in der Detailplanung für den flussab gelegenen Abschnitt im Bereich der bebauten Parzellen erst nach Festlegung der endgültigen Höhenkote entschieden, ob eine Mauer ausgeführt oder der Damm fortgeführt wird.

Im Abschnitt Damm-Mauer Nord wird der Hochwasserschutz nach Rücksprache mit den Anrainern flussauf der Brücke als Mauer ausgeführt, daran anschließend entlang des Sportplatzes soll ein Damm mit beschränkt befahrbarer Krone zur Ausführung gelangen, der dann entlang der landwirtschaftlich genutzten Flächen mit einer flachen Vorschüttung versehen wird.

Im Zuge der Begehung wurde festgehalten, dass im Abschnitt Weganhebung West die derzeitige Weglage geändert wird. Der Weg wird begradigt und bis zur B45 im Bereich des Buswartehäuschens verlegt. Die genaue Trassenführung wird derzeit mit den betroffenen Grundeigentümern verhandelt.

Fotos der Veranstaltung finden Sie hier.

Vermessungsarbeiten für die Detailplanungen

Nachdem die Zustimmungserklärungen der Eigentümer und Anrainer zum Hochwasserschutz in der KG Obritz zu 98% vorlagen, wurden Vermessungsarbeiten entlang der Trasse der Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt.

Nach Abschluss der Vermessungsarbeiten wird mit den Detailplanungsarbeiten begonnen und die ersten Ergebnisse werden in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt.

Projektvorstellung am 14. Jänner 2014

Nachdem die Zustimmungserklärungen für die Errichtung der Schutzmaßnahmen vollständig vorgelegen sind und die Trassenverläufe für alle Abschnitte mit den Betroffenen fixiert wurden, fand am 14. Jänner 2014 eine Projektvorstellung im Sportlerstüberl in Obritz statt.

Die Teilnehmer hatten noch einmal die Möglichkeit an Hand der vorhandenen Planunterlagen ihre Wünsche (vor allem was die Zufahrtsmöglichkeiten betrifft) und ihre Anliegen zur künftigen Pflege und eventuellen privat geplanten Gestaltungsmaßnahmen zu äußern.

Für die Hochwasserschutzmaßnahmen in Obritz wurde folgende Einigung erzielt:
Das Projekt besteht aus drei Abschnitten und erstreckt sich am westlichen Ortsbeginn vom Buswartehäuschen bis zur Pulkau beim bestehenden Steg. Von dort wird der bestehende Uferbegleitweg bis zum Sportplatz erhöht und daran anschließend eine Mauer bis zur Landesstraßenbrücke errichtet. Östlich der Brücke erfolgt eine Uferbegleitwegerhöhung bis zum Ende der bestehenden Siedlung. Durch diese Maßnahmen wird die KG Obritz künftig bis zu einem hundertjährlichen Hochwasser geschützt sein. Die Maßnahmen weisen ein Freibord von 50 cm auf.

Der Abschnitt West besteht aus einem befahrbaren Damm mit Wegaufbau und flacher Böschung (Neigung 1:10) in Richtung Hadres. Der Damm schließt im Süden an die Bundesstraße und im Norden an den Pulkau-Begleitweg an und hat eine maximale Höhe von 1,20 m über Gelände (inkl. Freibord).

Der Abschnitt Nord umfasst die Erhöhung des bestehenden Pulkau-Begleitweges um 35-40 cm. Die Krone wird mit Grädermaterial gesichert und befahrbar gestaltet und zwischen dem Anschluss an den Abschnitt West und dem Sportplatz wird die landseitige Böschung verlaufend in variabler Neigung zum bestehenden Gelände hergestellt. Beim Sportplatz wird der Uferweg beidseitig steil angeböscht, damit der Zaun der Sportanlage keinen Schaden nimmt. Daran anschließend wird der bestehende Weg erhalten und der Hochwasserschutz durch eine ca. 35-40 cm hohe Mauer an der Pulkau hergestellt.

Im Abschnitt Ost wird der bestehende Uferbegleitweg zwischen der Landesstraßenbrücke und dem Ende der Siedlung um im Mittel 35 cm erhöht. Der Weg wird begehbar ausgeführt.

Die flachen Böschungsbereiche verbleiben generell in Privatbesitz, die eigentlichen Dammaufstandsflächen werden zum Preis des vorliegenden Gutachtens der Landeslandwirtschaftskammer abgelöst.

Den bei der Veranstaltung gezeigten Planungsstand finden Sie hier, Eindrücke der Veranstaltung finden Sie in der Galerie.

Es werden die Pläne entsprechend den Wünschen geändert bzw. adaptiert. Der Zeitplan sieht vor, im März die Unterlagen für die Wasserrechtliche Einreichung vollständig an die Behörde zu übergeben. Es wird erwartet noch im Herbst 2014 mit den Arbeiten zu beginnen.

Wasserrechtliche Einreichung

Die Unterlagen für das Projekt "Hochwasserschutz Obritz" wurden am 07.04.2014 an die zuständige Wasserrechtsbehörde und die begleitenden Landesstellen übergeben.
Nach einer Prüfung durch die Behörden und Sachverständigen wird die Wasserrechtsverhandlung stattfinden und nach einem positiven Abschluss die Wasserrechtliche Bewilligung erteilt werden.

Die Umsetzung der Maßnahmen kann nach Vorlage der Wasserrechtlichen Bewilligung und Abklärung der Förderrechtlichen Rahmenbedingungen beginnen.

Die vollständigen Unterlagen des Projekts liegen im Gemeindeamt auf. Im Download-Bereich finden Sie die elektronische Kurzfassung.

Projekterweiterung Hadres Ost

Im Zuge des Behördenverfahrens wurde von den zuständigen Amtssachverständigen gefordert, Teilbereiche des geplanten Hochwasserschutz Projektes Hadres gemeinsam mit dem Hochwasserschutz Obritz zu bearbeiten.

Nach der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen in Obritz kommt es zu einer Änderung der Abflussverhältnisse auf den südlichen Flächen zwischen Hadres und Obritz.

Um eine Beeinträchtigung von Siedlungsbereichen auszuschließen werden folgende Maßnahmen im Siedlungsgebiet von Hadres gesetzt:

  • Aufhöhung des Kreuzungsbereichs beim Friedhof in Hadres
  • Errichtung eines Hochwasserschutzes im Bereich des Fachmarkts Eichhorn (Mauer-Damm-Kombination)
  • Errichtung einer Hochwasserschutzmauer zwischen der Tankstelle Fiby und dem Weg zwischen Bundesstraße und Pulkau

Zwischen Mai und August 2014 wurden die notwendigen Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern geführt und die Projektierungsarbeiten in Abstimmung mit Eigentümern und der Gemeinde durchgeführt. Im August 2014 fanden Vermessungsarbeiten im Bereich der geplanten Maßnahmen statt.

Am 25. August lud die Gemeinde zu einer Informationsveranstaltung für die Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen zwischen Hadres und Obritz. Bei dieser Veranstaltung wurde das Entschädigungsmodell für die Änderung der Abflussverhältnisse vorgestellt. Die betroffenen Grundeigentümer müssen nach Vorgabe der Wasserrechtsbehörde dem Projekt aktiv zustimmen. Alle, die zu diesem Termin keine Zeit hatten, können die Unterlagen auf dem Gemeindeamt einsehen. Die Unterschriftenliste liegt ebenfalls bei der Gemeinde auf.

In der Galerie finden Sie ein paar Eindrücke zu den geleisteten Arbeiten und unter Downloads die Planunterlagen zur Projekterweiterung.

Wasserrechtliche Verhandlung

Die mündlich Verhandlung wurde am Donnerstag, den 3. Dezember 2015 um 13.30 Uhr im Gemeindeamt 2061 Hadres durchgeführt.

Am 11.12.2015 wurde die wasserrechtliche Bewilligung erteilt.